Sachkundenachweis Hund

Für die Haltung von großen Hunden muss nach § 11 des Landeshundegesetzes NRW ein Sachkundenachweis abgelegt werden. Dies sind Hunde über 20 kg Körpergewicht und/oder 40 cm Schulterhöhe.

Dazu muss der Hundebesitzer einen Multiple-Choice-Test ablegen. Bei den Fragen geht es um die Pflege, die Erziehung, das Verhalten und die Haltung von Hunden.

Online steht zu diesen Themen ein Fragenkatalog bei der Tierärztekammer Westfalen-Lippe zur Verfügung. Wir empfehlen auch das Buch "Der Hundeführerschein".Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin zum Ablegen des Sachkundenachweises.

 

 

 

Notdienstring der Tierärzteschaft im VEST - jeden Samstag 14 -17 Uhr Notdienst

 

 

Samstag, 13.04.2024

Tierarztpraxis Baer, Kolpingstraße 18, 45768 Marl

 

Telefon: 02365/7352

 

 

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