Um einen möglichst reibungslosen Ablauf bei Ihrem Besuch in unserer Praxis zu gewährleisten, arbeiten wir mit der Vergabe von Terminen.

Das ermöglicht uns, uns auf Sie und Ihren Vierbeiner optimal vorbereiten zu können und die Wartezeiten gering zu halten.

Daher bitten wir Sie immer vorab einen Termin zu vereinbaren, auch und gerade in akuten Krankheitsfällen und Notsituationen!

Informationen zur Abgabe von apotheken- und verschreibungspflichtigen Arzneimitteln

 

Tierärzte verfügen über das sog. Dispensierrecht; d.h., dass wir eine eigene tierärztliche Hausapotheke führen dürfen. Im Rahmen einer tierärztlichen Behandlung dürfen wir Medikamente direkt an Sie und Ihr Haustier abgeben. 

Allerdings unterliegen wir den gesetzlichen Vorgaben des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) und der tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV).

 

  • Medikamentenabgabe nur nach Untersuchung und Behandlung
  • regelmäßige Kontrollen bei dauerhafter Medikamentenabgabe
  • eine Abgabe auf Vorrat ist nicht zulässig
  • kein Umtausch, Rückgabe oder Versand
  • auch eine Parasitenprophylaxe wie Floh- und Zeckenschutz oder eine Endoparasitenbehandlung wie bspw. eine Entwurmung fallen unter diese gesetzlichen Regelungen
  • Medikamentenabholungen  z.Zt. nur donnerstags 16 - 18 Uhr!

 

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